Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 21.07.2011 entschieden, dass die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin unrechtmässig war.
Die Klägerin war beim Vivantes  Netzwerk  für  Gesundheit GmbH, an der das Land Berlin eine Mehrheit hält als Altenpflegerin angestellt und betreute in einem Altenheim pflegebedürftige ältere Menschen.
Zwischen Januar 2003 und Oktober 2004 machten die Klägerin den Arbeitgeber mehrfach auf schwere Missstände in der Dokumentation von Leistungen und vor allem in der Pflege der Heimbewohner aufmerksam. Nachdem diese keinen Erfolg hatten erstatte sie im November 2004 Strafanzeige. Daraufhin wurde ihr vom Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Ihre dagegen gerichtete Klage hatte letzlich keinen Erfolg, eine Beschwerde hiergegen wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Der EGMR hingegen sah das Recht der Klägerin auf Meinungsfreiheit verletzt und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz in Höhe von 15.000 €.
In der Urteilsbegründung führt die Kammer weiter aus, das öffentliche Interesse an Informationen über Missstände in Pflegeheimen eines öffentlichen Trägers, überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz seines guten Rufes und seiner Geschäftsinteressen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
EGMR, Urteil vom 21.07.2011 (28274/08)